Beauftragen Sie uns mit der vollständigen Abwicklung des Unfallschadens. Wir kennen uns bestens aus im juristischen Dschungel der Versicherungs-Branche.
Wir kontaktieren die Assekuranz des Unfallverursachers und machen Ihre Ansprüche geltend, und zwar von A bis Z.
Nach Ermittlung der kompletten Kosten für die Reparatur sowie der angemessenen Dauer des notwendigen Werkstattaufenthalts legen wir außerdem den Nutzungsausfall, die Ihnen zustehende Mietwagenklassen, marktgerechte Wiederbeschaffungswerte und -dauern, faire Restwerte sowie eine realistische Wertminderung.
Im Streitfall können sowohl die Werkstatt und der geschädigte Autofahrer auf das Gutachten verweisen.