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Die Kosten

Unfallschaden-PKW

Lassen Sie Ihr Portemonnaie ruhig stecken. Für das von uns gefertigte Sachverständigen-Gutachten berechnen wir Ihnen keinen Cent.

Als unschuldiger Unfall-Beteiligter steht Ihnen vollumfänglich ein Ausgleich für die Reparatur Ihres Pkw, Wohnmobils oder Wohnwagens, Ihres Zweirads oder Nutzfahrzeugs zu, außerdem eine Kostenerstattung für weiter Aufwendungen wie Abschlepp-Service, Mietwagen, Hotel …

Juristisch haftbar und damit erstattungspflichtig ist der Unfallverursacher, was wiederum von dessen Kfz-Haftpflicht-Versicherung übernommen wird.