Lassen Sie Ihr Portemonnaie ruhig stecken. Für das von uns gefertigte Sachverständigen-Gutachten berechnen wir Ihnen keinen Cent.
Als unschuldiger Unfall-Beteiligter steht Ihnen vollumfänglich ein Ausgleich für die Reparatur Ihres Pkw, Wohnmobils oder Wohnwagens, Ihres Zweirads oder Nutzfahrzeugs zu, außerdem eine Kostenerstattung für weiter Aufwendungen wie Abschlepp-Service, Mietwagen, Hotel …
Juristisch haftbar und damit erstattungspflichtig ist der Unfallverursacher, was wiederum von dessen Kfz-Haftpflicht-Versicherung übernommen wird.